Goldwaschen Schweiz die Gesetze in
Disentis.
- die Gesetze von Obersaxen finden Sie unter
folgendem Link -Obersaxen
ACHTUNG:
Jeder Goldwäscher benötigt in Obersaxen eine Bewilligung - auch
Privatpersonen!!
Goldwäschergesetze von Disentis
>Für die Durchführung von Goldwaschkursen braucht es eine Bewilligung des
Gemeindevorstandes der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und im
Besitz einer Haftpflichtversicherung für Drittpersonen welche materielle und
persönliche Schäden genügend abdeckt.
>Einzelne Personen die nicht auf wirtschaftlicher Basis Gold waschen benötigen
keine Bewilligung Gold darf nur in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Oktober
gewaschen werden - in der übrigen Zeit ist es in allen Bächen und Flüssen
der Gemeinde Disentis untersagt.
>An Feiertagen wie Auffahrt, Pfingstsonntag und eidg. Bettag ist das
Goldwaschen verboten (in Curaglia gilt zudem ein allgemeines
Sonntags-Verbot)
>Es ist verboten, Uferböschungen anzugraben und Bäche umzuleiten, Es ist
verboten, Wehre und Dämme wie auch andere Schutzverbauungen zu beschädigen.
Die Gemeinde kann zusätzliche Verbote anordnen wo Erosionsgefahr droht.
>Goldwäscher müssen jeden Schaden an Natur, Personen, Tieren sowie öffentlichen
und Privaten Einrichtungen vermeiden.
>Goldwäscher sind verantwortlich, dass allfällige durch Goldsuchen
entstandene Schäden behoben werden. Er hat seinen Arbeitsplatz täglich zu räumen,
so dass keine Gefahr für Mensch und Tier besteht. Abfallbeseitigung sollte
eine Selbstverständlichkeit sein!!
>Folgende Geräte sind erlaubt: Schaufel, Eimer, Sieb, Goldwaschpfanne
sowie Goldwaschrinnen mit einer Länge von maximal 1.20 Meter
>Folgende Geräte, resp. Materialien sind strikte verboten: Maschinen und
andere motorischen Einrichtungen wie Pumpen und dergleichen, Seilzüge,
chemische Materialien wie Quecksilber oder andere umweltschädigende Gifte
>Es ist ausserdem verboten an Bächen oder Flüssen Zelte und Lager
einzurichten.
>Funde von besonderer Schönheit müssen dem Gemeindevorstand gemeldet
werden. Die Gemeinde kann diese Funde gegen Bezahlung einer angemessenen
Entschädigung erwerben. Diese wird von einer neutralen Fachkommission
bestimmt, die Kosten der Ausbeutung berücksichtigend.
>Vergehen gegen diese Gesetze werden durch den Gemeindevorstand mit Bussen
bis zu Sfr. 2000.-- bestraft. Gefundene Kristalle oder Mineralien bleiben im
Besitz der Gemeinde.
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